anerkannter dualer Ausbildungsberuf (geregelt durch Ausbildungsverordnung)
Fachkräfte im Gastgewerbe können in einem gastronomischen Betrieb in den Bereichen Küche, Service oder Housekeeping tätig sein. Sie beraten und bedienen die Gäste im Restaurant, schenken Getränke an der Bar aus, bereiten einfache Speisen in der Küche zu und sorgen im Zimmerservice für saubere und einladend wirkende Räume.
Voraussetzung
Die Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe kann man auch ohne Schulabschluss beginnen.
Die Anmeldung für den Berufsschulunterricht erfolgt über den Ausbildungsbetrieb.
Persönliche Fähigkeiten: Kontaktfreude, Verantwortungsbewusstsein, Freundlichkeit, Merkfähigkeit, rechnerische Fähigkeiten, Organisationstalent, gute körperliche Konstitution
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Unterrichtsinhalte in der Berufsschule
Abschluss
Anschlussperspektiven
Anstellung
Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
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