Ausbildungsberuf nach §66 Berufsbildungsgesetz
Fachpraktiker*innen im Gastgewerbe können in einem gastronomischen Betrieb in den Bereichen Küche, Service oder Housekeeping tätig sein. Sie bedienen die Gäste im Restaurant, schenken Getränke an der Bar aus, bereiten unter Anleitung einfache Speisen in der Küche zu und sorgen im Zimmerservice für saubere und einladend wirkende Räume.
Voraussetzung
Bescheinigung der Ausbildungsfähigkeit und des sonderpädagogischen Förderbedarfs durch die Agentur für Arbeit
Zuweisung des Ausbildungsplatzes durch die Agentur für Arbeit
Persönliche Fähigkeiten: gute körperliche Konstitution, Kontaktfreude, Verantwortungsbewusstsein, Hilfsbereitschaft, Freundlichkeit
Ausbildungsdauer
Unterrichtsinhalte in der Berufsschule
12 Unterrichtsstunden pro Woche
Abschluss
Anschlussperspektiven
Anstellung
in Betrieben mit Gemeinschaftsverpflegung
z. B. in sozialen Einrichtungen, Krankenhäusern, Seniorenheimen oder Betriebskantinen
in gastronomischen Betrieben
z. B. Hotels, Gasthöfe, Pensionen oder Restaurants
Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Berufsausbildung Fachkraft im Gastgewerbe