Ausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz
Fachpraktiker*innen im Gebäudeservice pflegen und betreuen Liegenschaften. Sie helfen bei der Verwaltung von Immobilien, halten unter Anleitung haustechnische Einrichtungen instand und führen Kleinstreparaturen durch. Sie reinigen die Räumlichkeiten von Gebäuden und pflegen die Außenanlagen.
Voraussetzung
Bescheinigung der Ausbildungsfähigkeit und des sonderpädagogischen Förderbedarfs durch die Agentur für Arbeit.
Zuweisung des Ausbildungsplatzes durch die Agentur für Arbeit
Persönliche Fähigkeiten: Verantwortungsbewusstsein, Umsichtigkeit, Verständnis, Geduld und Hilfsbereitschaft, Aufmerksamkeit und Freundlichkeit
Dauer der Ausbildung
Unterrichtsinhalte in der Berufsschule
12 Unterrichtsstunden pro Woche
Abschluss
Anschlussperspektiven
Anstellung
in Unternehmen der Immobilienverwaltung
in Unternehmen des Gebäudeservices
in Unternehmen des Facility Managements
in Unternehmen der Gebäudereinigung
Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Berufsausbildung Gebäudereiniger/in
Qualifizierung zum Hausmeister