Ausbildung nach §66 Berufsbildungsgesetz
In dieser Berufsausbildung erlangen die Auszubildenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für die fachgerechte Zubereitung und Präsentation verschiedener Speisen nach Rezepten.
Die Auszubildenden sollen Arbeiten unter Anleitung unmittelbar sowie nach längerer Übungszeit selbstständig ausführen können.
Voraussetzungen
Bescheinigung der Ausbildungsfähigkeit und des sonderpädagogischen Förderbedarfs durch die Agentur für Arbeit
Zuweisung des Ausbildungsplatzes durch die Agentur für Arbeit
Persönliche Fähigkeiten: Verantwortungsbewusstsein, Umsichtigkeit, Verständnis, Geduld und Hilfsbereitschaft. Aufmerksamkeit und Freundlichkeit
Ausbildungsdauer
Unterrichtsinhalte in der Berufsschule
12 Unterrichtsstunden
Abschluss
Anschlussperspektiven
Anstellung
in Betrieben mit Gemeinschaftsverpflegung z.B. in Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern, Seniorenheimen, Betriebskantinen
in gastronomischen Betrieben
Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Berufsausbildung Koch/ Köchin