Fachpraktiker*in Küche

Ausbildung nach §66 Berufsbildungsgesetz

 

In dieser Berufsausbildung erlangen die Auszubildenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für die fachgerechte Zubereitung und Präsentation verschiedener Speisen nach Rezepten.

 

Die Auszubildenden sollen Arbeiten unter Anleitung unmittelbar sowie nach längerer Übungszeit selbstständig ausführen können. 

Voraussetzungen

 

  • Bescheinigung der Ausbildungsfähigkeit und des sonderpädagogischen Förderbedarfs durch die Agentur für Arbeit

  • Zuweisung des Ausbildungsplatzes durch die Agentur für Arbeit

  • Persönliche Fähigkeiten: Verantwortungsbewusstsein, Umsichtigkeit, Verständnis, Geduld und Hilfsbereitschaft. Aufmerksamkeit und Freundlichkeit  

Ausbildungsdauer

 

  • 3 Jahre

Unterrichtsinhalte in der Berufsschule

 

  • Grundlagen der gesunden Ernährung
  • Zubereitung warmer und kalter Speisen  
  • Servieren von Speisen und Getränken
  • Waren beschaffen und fachgerecht lagern  
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Deutsch/ Kommunikation 

 

12 Unterrichtsstunden

Abschluss

 

  • Abschlussprüfung bei der zuständigen Stelle der Industrie- und Handelskammer zu Berlin
  • Je nach Voraussetzung Erreichen der erweiterten Berufsbildungsreife (eBBR)

Anschlussperspektiven 

 

Anstellung 

  • in Betrieben mit Gemeinschaftsverpflegung z.B. in Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern, Seniorenheimen, Betriebskantinen 

  • in gastronomischen Betrieben 

 

Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten 

  • Berufsausbildung Koch/ Köchin  

Weitere Informationen zum Ausbildungsberufsbild finden Sie hier

 

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